Schwarzarbeit? Nein Danke!

Hier finden Sie sechs gute Gründe, warum Sie Schwarzarbeit meiden sollten. Wer kennt sie nicht, die unzähligen „Perlen“, die kochen, putzen, waschen und auch sonst alle Kleinigkeiten im Haushalt erledigen. Das ganze billig und ohne lästigen Papierkram.
Was auf den ersten Blick für alle Beteiligten nach einem guten Arrangement aussieht, entpuppt sich häufig als ein illegales Beschäftigungsverhältnis mit vielen Tücken. Hier finden Sie sechs gute Gründe, warum Sie Schwarzarbeit meiden sollten.

Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen

Schwarzarbeit im Haushalt ist eine Ordnungswidrigkeit. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro belegt werden. Haushaltshilfen, die ohne Anmeldung arbeiten wollen, haben ihre Gründe. Entweder sind es Personen aus dem Ausland ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Hier droht nicht nur der Haushaltshilfe eine Ausweisung. Der Arbeitgeber muss mit Geld- und in gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafen rechnen. Oder die Haushaltshilfe will vermeiden, dass der Nebenverdienst auf Leistungen des sozialen Sicherungssystems wie Rente oder Sozialhilfe angerechnet wird. Das ist schlichtweg Betrug, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Der Arbeitgeber muss mit dem Vorwurf der Beihilfe zum Betrug rechnen.

Zwar ist für Privathaushalte das Risiko gering, bei einer routinemäßigen Kontrolle ertappt zu werden, aber eine Anzeige kann zum Beispiel auch vom Nachbarn kommen. Unter Umständen kommt sogar eine Selbstanzeige in Betracht. Die genauen Regelungen zur Ahndung illegaler Beschäftigungsverhältnisse finden Sie im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit – SchwarzArbG

Schwächung des Sozialstaats

Legale Arbeitsverhältnisse bringen Steuern in die Staatskasse und Beiträge für die sozialen Sicherungssysteme. Das Solidarsystem, die Unterstützung Hilfebedürftiger, funktioniert nur, wenn dort genügend Geld eingeht. Wer Zuverdienste zu sozialen Unterstützungsleistungen wie Rente oder Sozialhilfe nicht angibt, kassiert Gelder, die ihm nicht zustehen. Letztlich bleibt so weniger Geld für diejenigen übrig, die es wirklich brauchen.

Kein Versicherungsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Die teuere Vase ist kaputt oder die Arbeitskraft hat sich so schwer verletzt, dass Schäden bleiben. Sachschäden sind „nur“ lästig. Wer schwarzarbeitet, kann sich nicht gegen Schäden versichern. Beim Versuch Schäden über die Haftpflicht- oder Hausratversicherung abzuwickeln, fallen zweifelhafte Arbeitsverhältnisse schnell auf. Folglich bleiben Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auf dem Schaden sitzen. Auch das Einklagen von Schadenersatz klappt bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen nicht.

Besonders problematisch wird es, wenn sich die Arbeitskraft bei ihrer Tätigkeit so schwer verletzt, dass eine Arztbehandlung nötig wird oder sogar längerfristige Schäden zurückbleiben.
Hier kommen auf den Arbeitgeber unter Umständen hohe Forderungen für die Krankenbehandlung und evtl. Rentenzahlungen zu. Bei legalen Arbeitsverhältnissen trägt die gesetzliche Unfallversicherung das Risiko.Um größeren finanziellen Schaden zu vermeiden, kann es im Falle eines Falles sogar günstiger sein, sich selbst anzuzeigen und das illegale Beschäftigungsverhältnis nachträglich bei der Unfallversicherung zu melden. Dann werden zwar Geldbußen und Nachzahlungen für den Versicherungsschutz fällig, aber die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten. Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung für Haushaltshilfen ist die kommunale Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes.

Keine Steuererleichterung

Inzwischen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei der Nutzung legaler Haushaltsdienste.
Rechnet man die entgangene Steuerersparnis zu den Kosten für eine illegale Hilfe hinzu, sind die günstigen Preise längst nicht mehr so attraktiv. Teilweise sind legale Angebote dann sogar preiswerter.

Keine Haftung bei Schäden und Problemen

Wer offiziell Auftraggeber oder Arbeitgeber ist, hat zahlreiche Rechte. Diese entfallen bei illegalenBeschäftigungsverhältnissen. So gibt es weder Ersatz bei Schäden, noch kann der Auftraggeber Mängel bei der Dienstleistung anmelden und Nachbesserung verlangen. Auch eine Anzeige wegen Diebstahls ist in der Regel nicht möglich, ohne dass die Schwarzarbeit „auffliegt“.

Kein Ersatz, wenn die Hilfe ausfällt

Fällt die Hilfe aus, beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub, sieht es für den Auftraggeber schlecht aus. Er muss sich nach einem Ersatz umschauen. Wer Kunde einer Dienstleistungsfirma ist, kann sich eher darauf verlassen, dass alle Arbeiten pünktlich erledigt werden, auch wenn eine einzelne Kraft nicht verfügbar ist.

Quelle: Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen e.V.
http://www.vz-nrw.de/Schwarzarbeit-NeinDanke

Stand: 10.03.2015